Diese AGB beziehen sich ausschließlich auf das Mietobjekt ANKERNEST auf Sylt.
Eigentümer sind Herbert & Susanne Heining, nachfolgend HSH genannt.
Im Folgenden schließt der Begriff „Mieter“ eine mögliche Begleitperson ein.
01. Buchungsablauf
Der potentielle Mieter stellt eine Buchungsanfrage über die Homepage ankernet.com oder auf anderem Wege. HSH erstellen ein Mietangebot nach den Preisangaben auf der Homepage und reservieren den Buchungswunsch. Mit der schriftlichen Annahme per Telefax oder E-Mail akzeptiert der Mieter das Angebot von HSH, wodurch ein Mietvertrag mit maximal 2 Erwachsenen geschlossen wird. Der Mieter und ggf. seine Begleitperson erkennen mit Abschluss des Mietvertrages die Ankernest-AGB sowie die Hausordnung der Hausgemeinschaft Gartenstraße 8A als Bestandteil dieses Vertrages an.
Die Gemeinde Sylt erhebt von jeder volljährigen Person eine Kurabgabe; HSH ziehen diese mit dem Mietangebot von dem Mieter ein. Der Mieter erhält die Gästekarte am Anreisetag.
02. Zahlung / Buchung
Nachdem der Mieter die Buchungsbestätigung erhalten hat, ist von ihm eine Anzahlung in Höhe von 20 % des im Mietvertrag bestimmten Gesamtpreises auf das im Vertrag angegebene Konto von HSH innerhalb von 7 Tagen zu leisten; es gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von HSH. Bis Erhalt des Zahlungseingangs gilt die Buchung lediglich als reserviert. Die Zahlung des verbleibenden Restbetrags in Höhe von 80 % des Gesamtpreises muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Mietzeit auf dem Konto von HSH vorliegen; es gilt das Datum des Zahlungseingangs. Bei kurzfristiger Anreise ist der Gesamtpreis unverzüglich zu überweisen. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht HSH das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.
03. Rücktritt / Nichtantritt (Stornierung)
Bis 180 Tage vor Anreise ist nach Abschluss des Mietvertrages eine kostenfreie Stornierung in Schriftform (per E-Mail, Fax oder Post) möglich. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 90,- € erhoben. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis zu 80 % zu zahlen, wenn es nicht gelingt, das Mietobjekt ersatzweise anderweitig zu vermieten. HSH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung - regelmäßig pauschal 20 % der Miete - anrechnen lassen. Dem Mieter steht der Nachweis eines höheren Abzugs offen. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn bleibt der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Im Falle einer anderweitigen Vermietung, wird der erzielte Mieterlös angerechnet. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 20 % des vereinbarten Mietpreises berücksichtigt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein höherer Abzug gerechtfertigt ist. Endreinigung und Kurabgaben werden erstattet. Eine Reise-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.
04. Kostenlose/s Wäschepaket/e
Die Erstausstattung mit Bett- und Handtuchwäsche (1 Wäschepaket pro gebuchte Person) ist in der Endsumme enthalten. Damit der Mieter mit leichtem Gepäck reisen kann, findet er im ANKERNEST frisch bezogene Betten sowie saubere Handtücher vor. Weitere Handtuch- und Wäschepakete können gegen eine Gebühr bereitgestellt werden.
05. Anreise
Am Anreisetag hat der Mieter spätestens ab 16:00 Uhr Anspruch auf Bezug des Mietobjektes; nach Absprache kann er ggf. das ANKERNEST früher beziehen (früherer Check-in).
Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe mittels eines Zahlencodes, der dem Mieter spätestens zwei Tage vor der Anreise per E-Mail mitgeteilt wird, nachdem alle von ihm geschuldeten Zahlungen bei HSH eingegangen sind (siehe 02. Zahlung). Dem Mieter werden die W-Lan-Netzzugangsdaten ebenfalls per E-Mail mitgeteilt.
06. Hausordnung
Die im Ferienobjekt aushängende und per E-Mail zugesandte Hausordnung ist einzuhalten, insbesondere die Ruhezeiten: 20 Uhr - 8 Uhr, 13 Uhr - 15 Uhr.
07. Parkplatz
Zum Mietobjekt ANKERNEST gehört der kostenlos zu nutzende PKW-Stellplatz Nr. 5. Dieser darf nur für die bestimmungsgemäße Nutzung in Anspruch genommen und nicht an andere Personen bzw. deren Fahrzeuge weitergegeben werden.
08. Besonderheiten
Inselweit kann es zu Bauaktivitäten und insbesondere in der Saison A durch Renovierungsarbeiten in der Wohnanlage zu Baulärm kommen. - Möwengeschrei, Windgeräusche und Fluglärm sind ebenso kein Minderungsgrund des Reisepreises. -. HSH stellen einen Telefon-, TV- und Internetanschluss zur Verfügung. Es wird jedoch keine Garantie für dessen durchgehende Verfügbarkeit oder Geschwindigkeit übernommen. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nutzung des Mietobjekts wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Der Mieter verpflichtet sich bei der Nutzung des Internetanschlusses jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Das Internet ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Rechtswidriges Verhalten wie das illegale Herunterladen von Bilddateien, Musik, Filmen, etc., Teilnahme an Tauschbörsen (Filesharing), Besuch von Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich sind (z. B. Kinderpornografie), Verbreitung von Inhalten, die gesetzeswidrig sind (z. B. Beleidigungen, Volksverhetzungen etc.) sind im Internet verboten. Verstößt der Mieter dagegen, haftet er für alle Folgen und stellt HSH von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
HSH stellen ein Festnetztelefon mit folgender Rufnummer 04651-4677774 für Inlands-Festnetzgespräche zur Verfügung.
09. Mietobjekt
HSH stellen dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständiger Ausstattung zur Verfügung. Wandbilder und Dekorierungen können von der Darstellung im Internet abweichen. Bei Einzug hat der Mieter unverzüglich etwaige Schäden und/oder Reklamationen einschließlich solcher des Reinigungszustandes, falls vorhanden, spätestens am nächsten Tag, per E-Mail oder Telefon zu melden, damit HSH Abhilfe schaffen können. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt ANKERNEST zu seiner vollen Zufriedenheit vorfand. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar, das aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden darf, pfleglich zu behandeln und für Schäden und daraus resultierende Mietausfälle und Mehrkosten sowie ggf. Schadenersatzansprüche, die während der Mietzeit entstehen, zu haften.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel des Mietobjektes haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten. Wird für das Öffnen der Haus- oder Wohnungstür ein Schlüsselnotdienst erforderlich, haftet der Mieter auch für daraus entstehende Kosten.
Dieses gilt auch für eine Begleitperson oder Besucher.
Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Sollte es während des Aufenthalts zu einem Defekt eines Elektrogeräts oder einer wesentlichen Einrichtung kommen, wird HSH schnellstmöglich innerhalb einer angemessenen Frist für eine Reparatur oder Ersatz sorgen. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht erheblich ist oder HSH diesen nicht zu vertreten hat. Eine Entschädigung kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer zu vertreten sind und die Nutzung des Mietobjektes dadurch erheblich beeinträchtigt ist. Eine Haftung oder ein Mietminderungsrecht besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden, die vom Eigentümer nicht zu vertreten sind. HSH oder eine beauftragte Person dürfen das Mietobjekt nach vorheriger Ankündigung und in Absprache mit dem Mieter betreten, um notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchzuführen. In dringenden Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Brand, Gefahr für das Mietobjekt) ist ein Zutritt auch ohne vorherige Zustimmung zulässig. Der Mieter wird hierüber umgehend informiert. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
10. Wohnzweck
Die Überlassung unseres Mietobjektes ANKERNEST dient nur zu Wohnzwecken und nur für die im Mietvertrag angegebenen Personen (maximal 2 Erwachsene). Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
11. Haustier- und Rauchverbot
Eine Tierhaltung ist ausdrücklich nicht gestattet, ebenso ist sie für besuchsweise Aufenthalte Dritter untersagt.
Rauchen ist in der Wohnung strengstens verboten, auf dem Balkon nur bei geschlossenen Fenstern bzw. Balkontür. Folgemietern wird zugesichert, dass sich in unserem Feriendomizil keine Haustiere aufgehalten haben bzw. dort nicht geraucht wurde. Bei Zuwiderhandlungen werden zusätzliche Reinigungskosten, insbesondere zur Beseitigung des Nikotingeruches, in Rechnung gestellt, damit der folgende Gast ohne Einschränkungen seinen Urlaub genießen kann. Sollte durch unerlaubtes Rauchen oder das Mitbringen eines Haustiers ein erheblicher Reinigungsaufwand erforderlich werden, werden die tatsächlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Sollte sich der Einzug eines Nachmieters nachweislich dadurch verzögern, kann der Mieter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Abreise
Am Abreisetag, am letzten Tag der Mietzeit, steht dem Mieter das Mietobjekt ANKERNEST bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass für einen reibungslosen Ablauf die Schlüssel spätestens bis 10:00 Uhr im ANKERNEST-Briefkasten einzuwerfen sind. Bei einer verspäteten Räumung des Mietobjekts nach 10:00 Uhr ohne vorherige Absprache kann der Vermieter eine zusätzliche Tagesmiete berechnen, falls eine sofortige Reinigung und Neuvermietung nicht möglich ist. Gleiches gilt für eine verspätete Rückgabe der Schlüssel. Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ferner haftet der Mieter für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadenersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Mietobjektes. Werden nicht alle Schlüssel trotz Aufforderung zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Türschlösser einbauen zu lassen (sehr teure Schließanlage!).
Ausnahme: Die Abreisezeit kann ggf. nach vorheriger Absprache bis mittags erweitert werden (späterer Check-out).
Bei Abreise ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Die Bettwäsche soll bitte abgezogen sein. Geschirr und Besteck müssen abgewaschen sein und entsprechend der Fotos wieder eingeräumt werden. Der Hausmüll soll entsprechend der Müllsortierung entsorgt werden. Die Heizkörperventile sind auf * zu drehen, der Kühlschrank entleert und auf 8 Grad C zurück zu regeln. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Verletzt der Mieter vorstehende Verpflichtungen und/oder ist eine übermäßige Verschmutzung festzustellen, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Kosten vor. Diese werden HSH im Regelfall mit 50% der Endreinigungskosten pauschalisieren, sofern der Mieter nicht nachweist, dass der Aufwand geringer war.
13. Salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.